Wofür wünschen Sie sich Unterstützung ?
für die Sprache bei Jugendlichen/ Erwachsenen
- weil Sie selbst oder ein Angehöriger z.B. nach einem Schlaganfall oder
Schädelhirntrauma oder einem anderem Ereignis sich nicht mehr, wenig oder nicht
verständlich äußern können;
- weil Schwierigkeiten bei Wortfindung, Benennen, Satzbildung, Sprachverstehen oder
mit der Schriftsprache (Lesesinnverständnis, Lesen, Schreiben) bestehen (Aphasie);
- weil im Zuge einer Behinderung (allgemeine Entwicklungsverzögerung, Resthörigkeit,
Taubheit) verschiedene sprachliche Leistungen verbessert/ gefördert werden sollen;
für die Sprache Ihres Kindes
- weil es noch nicht/ kaum spricht
- weil Artikulation, Wortschatz, Grammatik und Satzbau, Sprachverstehen oder anderes
noch nicht altersentsprechend gelingt
(Artikulations- oder Sprachentwicklungsstörung)
für die Stimme
- weil die erwachsene oder kindliche Stimme häufig oder seit längerem heiser klingt,
ein Kloßgefühl oder Räusperzwang besteht, das Sprechen anstrengend ist,
Verstärkung oder Singen nicht mehr gelingen
oder sich andere Einschränkungen der Stimme zeigen (Dysphonie)
- weil z.B. nach einer Operation die Stimme heiser, rau oder nicht mehr belastbar ist.
- weil Sie als Sprechberufler oder Sänger spezielle Anforderungen an die Stimme
haben (Stimmtraining, Prävention)
- weil die Stimme durch zu viel oder zu wenig nasale Beteiligung verändert ist
(Rhinophonie)
für das Sprechen
- weil das Sprechen undeutlich, verwaschen, zu schnell oder verlangsamt ist
(Poltern, Dysarthrie),
die willkürliche Bildung der Sprachlaute nicht gelingt (Sprechapraxie)
- weil der Redefluss durch ungewollte Wiederholungen, Lautdehnungen oder
Blockierungen gestört ist (Stottern)
für das Schlucken
- weil neurologisch bedingt das Schlucken beeinträchtigt ist, evtl. auch eine
Trachealkanüle oder/ und eine Magensonde liegt (Dysphagie)
- weil beim Kind eine Zungenfehlfunktion vorliegt, die eine Zahnfehlstellung (mit)
bewirkt, so dass die kieferorthopädische Versorgung nicht erfolgreich wirken kann
(Myofunktionelle Störung)
für die auditive Verarbeitung und Wahrnehmung
- weil Ihr Kind Schwierigkeiten hat, sich Gehörtes zu merken, beim Schriftspracherwerb
in der Schule Laute heraus zu hören, ähnliche Laute zu unterscheiden, Wörter
und Sätze zu durchgliedern u. a. (AVWS)
für das Lesen und Schreiben
- weil Ihr Kind trotz Übens Schwierigkeiten dabei zeigt, z.B. werden Buchstaben
vertauscht, ausgelassen oder hinzugefügt, die Groß-, Kleinschreibung ist
nicht sicher; das Lesen gelingt nur langsam und/oder mit vielen Lesefehlern
oder das Gelesene wird nicht ausreichend verstanden
(Lese-Rechtschreibschwäche, LRS/ Legasthenie)
für Ihre berufliche Qualifikation oder aus Interesse
für Sprachförderung im Kindergarten
- weil Sie als Erzieherin noch gezielter und mit mehr Hintergrundwissen die Kinder in
ihrer sprachlichen Entwicklung unterstützen möchten;
möglich z.B. als Elternabend oder Teamfortbildungen zu unterschiedlichen
Schwerpunkten oder als Gesamtfortbildung nach dem Konzept
"Language-Route - Ich bin Max" mit Zertifikatsvergabe
für schulische Unterstützung legasthener Schüler
- weil Sie als LehrerIn einer Grund- oder weiterführenden Schule noch gezielter und mit
mehr Hintergrundwissen SchülerInnen mit Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben
fördern möchten
für kompetenten Umgang mit Patienten mit Schluckstörungen / Trachealkanüle
- weil Sie als Pflegekraft oder Arzt oder im anderweitigen Kontakt mit Patienten mit
Schluckstörungen sich mehr Sicherheit im Umgang mit diesem Störungsbild
wünschen; möglich z.B. als Fortbildung für ein (Pflege-)Team, eine Einrichtung,
aber auch für Einzelpersonen
Formales:
Alle ärztlich verordneten logopädischen Leistungen werden über die Krankenkassen abgerechnet. Die dafür notwendigen Heilmittelverordnungen („Rezepte“) dürfen verschiedenste Ärzte ausstellen (Kinder- und HNO-Arzt, Allgemeinmediziner, Neurologe, Internist u.a.).
Wir führen auch Hausbesuche durch.
Wenn Sie Leistungen meiner Praxis ohne ärztliche Verordnung nutzen möchten, ist dies als Selbstzahler möglich.
Manchmal sind sich Beteiligte unsicher oder uneinig, ob eine Behandlung (schon oder noch) notwendig, sinnvoll und erfolgversprechend ist.
Eine Diagnostik ist immer, in jedem Alter und zu jedem Störungsbild, möglich. In einem Gespräch wird das Ergebnis erläutert und gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen.
Rahmenbedingungen:
Frequenz und Dauer der einzelnen Therapietermine richtet sich nach Vorgabe der Heilmittelrichtlinien, Störungsbild, ärztlicher Vorgabe, Patienten- und Praxismöglichkeiten.
Ganz überwiegend finden 1-2 wöchentliche Termine a 45 Minuten als Einzel- z.T. auch als Kleinstgruppenbehandlung statt. Manchmal ist auch eine Intensiv- oder Intervalltherapie sinnvoll.